Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt alle Fragen, die das Verhalten eines Unternehmens bei der Werbung von Kunden und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen. Obwohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) inzwischen neben dem Schutz der Wettbewerber auch ausdrücklich den Schutz der Verbraucher bezweckt, ist es ausschließlich den im Wettbewerb zueinander stehenden Unternehmen und bestimmten Verbänden und Vereinen überlassen, für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu sorgen. Dem Verbraucher stehen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu.
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner unterstützen Handel, Handwerk und Industrie dabei, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegenüber Mitbewerbern geltend zu machen und durchzusetzen. Um unsere Mandanten vor Wettbewerbsnachteilen durch das Marktverhalten Dritter zu schützen, ist schnelles und effektives Handeln für uns besonders wichtig.
Mindestens ebenso wichtig wie die aktive Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ist für uns die Beratung unserer Mandanten. Das Wettbewerbsrecht kommt für den Laien oft zu überraschenden Ergebnissen. Daher bieten wir unseren Mandanten die Prüfung von Werbemaßnahmen, Geschäftsmodellen und Internetauftritten auf mögliche Rechtsverstöße an. So können teure und zeitaufwendige wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Daneben beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch dann, wenn sie selbst eine Abmahnung erhalten oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes verklagt worden sind. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt und oft wird sehr viel mehr gefordert, als dem Anspruchsteller nach den Umständen zusteht. Das gilt für die Kostenerstattungsforderung ebenso wie für den Umfang der Unterlassungserklärung.
Ihr Ansprechpartner für das Wettbewerbsrecht:
Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Bronhofer Lukač Langlotz & Partner - Rechtsanwälte
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
T: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90
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