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Strafrecht und Straßenverkehrsrecht

 

Jedes Strafverfahren beginnt grundsätzlich mit dem Ermittlungsverfahren. Wird dieses nicht eingestellt, dann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder stellt einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Aufgabe des Strafverteidigers ist die Interessenvertretung in allen Stadien des Strafverfahrens, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren, gefolgt von der Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung. Häufig wird die Einlegung eines Rechtsmittels erforderlich. Betreuung des Beschuldigten während der Haft oder nach einer Festnhame gehören ebenso zu den Aufgaben des Strafverteidigers. Die wichtigsten Teilgebiete des Strafrechts finden Sie auf den nachfolgenden Seiten übersichtlich dargestellt.
 
Ihre Ansprechpartner für das Strafrecht und Straßenverkehrsrecht:



Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer
Notfall: +49 163 27 664 63
Rechtsanwältin Maja Lukač


Bronhofer Lukač Langlotz & Partner - Rechtsanwälte
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 MünchenT: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.