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Markenrecht

Bronhofer Lukač Langlotz & Partner berät und vertritt Ihre Mandanten in allen Markenangelegenheiten von der Konzeption über die Markenanmeldung bis hin zum Schutz der Marke gegen Verletzungshandlungen Dritter.

Mit der Anmeldung der Marke ist es nicht getan. Damit die Marke die gewünschte Wirkung entfaltet, muss sie gegen Verletzungen durch Dritte konsequent geschützt werden. Um optimalen Markenschutz zu erzielen, sollten die Schutzfähigkeit und der Schutzumfang der geplanten Marke bereits bei der Auswahl des Namens und der Erstellung des Firmenlogos eine wesentliche Rolle spielen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man sich später gegen Nachahmer, die den Erfolg der Marke für sich ausnutzen wollen und auf diese weise die Marke beschädigen, gar nicht mehr oder nur noch unter großen Schwierigkeiten zur Wehr setzen kann.

Eine Broschüre, in der Sie sich umfassend über die Schutzfähigkeit und das Anmeldeverfahren informieren können, finden Sie in unserem Download-Bereich.

Ist die Marke angemeldet, sollte der Markt umfassend überwacht werden. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Recherchediensten bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Markenüberwachung.



Vorfeldberatung und Markenrecherche


Bewährt hat sich eine umfassende Beratung, die bereits bei der Entstehung der Marke ansetzt. Hier lässt sich in Abstimmung mit der Werbeagentur oder dem Grafiker der Grundstein für einen effektiven Schutz der Marke in der Zukunft legen. Gleichzeitig lässt sich vorab recherchieren, ob das betreffende Kennzeichen nicht in gleicher oder zumindest ähnlicher Weise an anderer Stelle Verwendung findet. Diese Frage sollte geklärt sein, bevor Geld und Mühe in kreative Konzepte geflossen ist, die sich dann aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen lassen.

Ähnliches gilt auch für die Registrierung von Domainnamen. Unter Umständen kann bereits die Domainregistrierung als solche fremde Rechte verletzen.


Verfolgung von Markenverletzungen

Gegen Verletzungen durch Dritte kann man sich wie im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht durch eine entsprechende Abmahnung, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder durch eine Klage wehren.

 

 

Ihr Ansprechpartner für das Markenrecht: 

Rechtsanwalt Christopher Langlotz


Bronhofer Lukač Langlotz & Partner - Rechtsanwälte
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München

T: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90

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